AMS und Selbstständig werden
In letzter Zeit hat sich eine moderne Arbeitslosenzahlenbereinigung beim
AMS eingebürgert.
Da wird den Arbeitslosen schmackhaft gemacht,
sich selbstständig zu machen.
Damit die Sache leichter von der
Hand geht, wird den zukünftigen Firmengründer auch gleich eine
Unterstützung in der Form Angeboten, dass man ihn eine bis zu 2,5
jährige Weitergewährung der Arbeitslosen Unterstützung zusagt, wie
gesagt nur zusagt.
Es wird den angehenden Firmengründer alles
sehr schön dargestellt und eigentlich nur die positive Seite nahe
gebracht.
Nachdem sich nun der Arbeitslose dazu überreden hat
lassen und den Gang zum Gewerbereferat bei der BH od. Magistrat
angetreten hat, kurze Zeit später Besitzer einer Gewerbeberechtigung
ist, dies auch schön brav dem AMS mitteilt und sich voller Hoffnung und
Zuversicht ans Werk macht seinen Betrieb aufzubauen, folgt einige Zeit
später die große Ernüchterung des so genannten Jungunternehmer Daseins.
Vom
AMS kommt ein Schreiben, das er auf Grund seiner Selbstständigkeit den
AMS für eine
Vermittlung mangels Verfügbarkeit nicht mehr zur
Verfügung stehe und daher seine Leistung eingestellt wurde, na super ist
ja Klasse, den der Jungunternehmer schwimmt ja bereits schon in
selberverdiente Millionen.
Dies war die erste Ohrfeige für den
Jungunternehmer.
Die zweite Ohrfeige folgt per Fuß, den die
gewerbliche Sozialversicherung fordert ihren Beitrag, in weiterer Folge
kommen auch noch der WKO Beitrag und weitere Ausgaben dazu.
Von
diesen Ausgaben wird von Seiten des AMS aber im Vorfeld absichtlich
nichts erwähnt, sonst würde sich so mancher die Sache 3mal Überlegen,
so
läst das AMS seine überredeten Jungunternehmer sauber über die Klinge
ins vorprogrammierte Sterben springen.
Der nächste Schritt vom
AMS sind dann „Erklärungen über das Bruttoeinkommen und den Umsatz“ und
das will das AMS monatlich genau Wissen, fragt sich nur für was, den die
bisherige Arbeitslosenleistung wurde ja ab den Tag der Gewerbeanmeldung
eingestellt, also geht diese Erklärung dem AMS nichts an.
Hier
stellt sich die Frage, was sich die Mitarbeiter des AMS bei solchen
Vorgangsweisen eigentlich denken; anscheinend nur eines, ha da haben wir
mal wieder einen Dummen erwischt, einen Arbeitslosen weniger auf der
Liste, was der Jungunternehmer weiterhin macht ist denen komplett egal.
Wozu
das AMS eigentlich eine Erklärung des Bruttoeinkommens sowie den Umsatz
braucht
ist unerklärlich, zumal diese Auskünfte von Gesetz wegen
nur dem Finanzamt zustehen od. glauben diese Hochstudierten
Schlaumeier, das ein Jungunternehmer innerhalb von 14 Tagen od. 2
Monaten ein netto Einkommen erzielen werden, das sie sich damit selbst
über Wasser halten können, gerade hier zeigt sich auch die
unkompetentheit des zuständigen Wirtschaftsministeriums, den auch da
vertritt man die Ansicht, das diese Vorgangsweisen vollkommen Richtig
sind.
Hier zeigt sich schon im Vorfeld, das die zuständigen
Stellen und Behörden der Meinung sind, das alle Jungunternehmer von
vorne herein Millionäre sind bzw. in der Traumwelt leben, das ein
Jungunternehmer innerhalb von einem Monat soviel Nettoeinkommen erzielen
wird, das er sich bzw. soferne er schon Familie hat, davon leben
können.
Somit stimmt wieder der Ausspruch wie ihn ein
Beitragschreiber schon einmal in diesem Forum brachte, die müssen alle
solange Studieren, das sie so verbl…. können, den vor lauter Studieren
verlieren sie nach und nach den gesunden Hausverstand.
Es
wäre vielleicht ganz gut, wenn gewisse Herrschaften der oben genannten
Behörden und Ämter sich mal selbstständig machen würden um eine ehrliche
Tätigkeit für den Österreichischen Staat zu leisten und die Erfahrung
zu machen, wie lange man als Unternehmer braucht um einen Gewinn zu
erzielen, den diese Personen erhalten ihr Gehalt ohnehin aus den
Arbeitslosen Topf welcher von den Arbeitslosen vor ihrer
Arbeitslosigkeit
finanziert wurde.
Arbeitslosengeld ist
kein Almosen sondern eine Versicherungsleistung, der Berufstätige
bezahlt während seiner aktiven Dienstzeit einen Arbeitslosenbeitrag ein,
um bei Arbeitslosigkeit daraus eine Leistung zu erhalten, und nicht als
Bettler und Bittsteller
publiziert zu werden.



