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AMS Rechtsinformationen

WEITERE ERKENNTNISSE DES OBERSTEN GERICHTSHOFES SOWIE DES VERWALTUNGS- UND VERFASSUNGSGERICHTSHOFES

Wir haben hier einige wichtige Urteile des Obersten Gerichtshofes sowie des Verwaltungs- und Verfassungsgerichtshofes, die wir Euch aus folgenden Gründen nicht vorenthalten möchten: Um Probleme zu vermeiden ist es vorteilhaft - und es hat sich auch schon öfters bewährt -

dieses oder jenes Erkenntnis je nach Bedarf auszudrucken und dem/der BetreuerIn des Arbeitsmarktservices zu präsentieren!

 

Wir beraten gerne vertraulich und persönlich:
In dringenden Fällen telefonisch!

 


Rechtsinformationen für österreichische Arbeitnehmer/innen

Bald im Rechten Menue Online ----->

Rechtslisteratur für Arbeit suchende (Arbeitslosenrecht, Arbeitsmarktrecht)

Viel Literatur über Rechte und Pflichte beim AMS gemeldeter Arbeit suchender Menschen gibt es leider noch nicht in Österreich. Es gibt nicht einmal von der Arbeiterkammer in jedem Bundeslande eine Rechtshilfebroschüre für Arbeit suchende. Da das Arbeitslosenrecht Bundessache ist, bleibt es unverständlcih, warum die AK nicht eine österreichweite Broschüre in grosser Auflage herausgibt und bewirbt. Kommerzielle, aktuelle Rechtsratgeber für Arbeit suchende sind nicht bekannt (im Falte-Verlag gabs mal was), was den geringen Stellenwert von über 500.000 Arbeit suchenden in Österreich recht anschaulich zeigt.

Wichtig: Jeder dem die Bezüge gesperrt werden, auch wenn die Begründung auf eigene Schuld hinweist, unbedingt in Berufung gehen. In sehr vielen Fällen sind die Massnahmen-Zuweisungen illegal! Darum sind die Aussichten auf Erfolg sehr gross!

Ein Hit wäre, wenn alle Arbeitslosen die solche Zwangsmassnahmen nicht freiwillig besuchen wollen, verweigern und sofort Berufung in weiterer Folge Beschwerde einlegen würden!
(Für Beschwerden vor dem VwGH. gibt es die Verfahrenshilfe)
Wir arbeitslose Personen sind im Sinne der Demokratie, des Rechtstaates gegenüber unserer Gesellschaft verpflichtet gegen systematische Rechtsbrecher aufzutreten.

Ein priviligierter grosser Personenkreis demontiert wissentlich unseren Rechtsstaat.
Auch moralische Argumente greifen bei dieser Gruppe nicht.
Die Erinnerung an den vor kurzen noch existierenden Austrofaschismus und Nationalsozialismus, die im Umgang mit dem sozialen Rand wieder ihr Gesicht zeigen, erfordert ein gewaltfreies radikales Handeln.
Ein solches schützt vor einem autoritären faschistoiden "rechtlosen" Staat und vor gewaltätigen Ausschreitungen der Gegner!

 

  • Bin ich trotz Bezugssperre versichert?
  • Die"Schutzfrist" bei Ausscheiden aus der Pflichtversicherung wurde mit 1.1.06 auf sechs Wochen verlängert!
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