SÖBSA - Rechtswidrige Gewerbeausübung

Aufruf zur Einleitung eines ordentlichen Ermittlungsverfahren wegen: "Verdacht der illegalen Gewerbeausübung, Unterschlagung von GKK - Beiträgen, Steuerhinterziehung, usw." bzw. Duldung von Rechtswidrigkeiten durch Personen im Dienste öffentlichen Rechtes trotz nachweisbarer Kenntnis!" (Siehe: § 302,StGB)

Sachverhalt:
Vom AMS werden Langzeitarbeitslose an
Sozial-, Öko- und Beschäftigungs-Service Aichfeld GmbH, Josef-Ressel-Gasse 5 in A-8753 Fohnsdorf offensichtlich rechtswidrig zugewiesen, um Arbeiten unter jeglicher KV-Vertragsvereinbarungen zu tätigen, obwohl keinerlei rechtskonforme Gewerbeberechtigungen für viele dieser Tätigkeiten vorliegen... Die Entlohnung dieser "Dumping - Transitarbeitsplätze" erfolgt auch nur rechtswidrig nach BABE-KV bzw. BAGS-KV!

Ich persönlich hatte im Vorjahr ein langes und ausführliches Gespräch mit der WKO, Fr. Mag. Birgit P. / Allgemeine Fachgruppe des Gewerbe "Arbeitsvermittler & Arbeitskräfteüberlassung"!
KERNAUSSAGE:
„ Zwangsbeschäftigerbetriebe“ des AMS, wie oben angeführte und weitere, die nur über ein freies Gewerbe für „Anbieten persönlicher Dienstleistungen“ verfügen oder andere, die das Gewerbe "Arbeitsvermittler" haben, dürfen laut gültigen Gewerberechten auch keinen „Personalverleihbetrieb“ unterhalten…
Sie dürften daher, auf Grund dieser Rechtsvorschriften auch nur Arbeitskräfte vermitteln, wobei der Übernehmer diese DN selbst anmelden und den üblichen KV, gleichsam wie für seine anderen (eigenen) DN zahlen müsste!!!
Der "Vermittler" könnte nur eine Provision (einmaliges Honorar) für die Vermittlung in Rechnung stellen...
Diese Betriebe, Vereine (sonstige Gesellschaften) dürften aber keine eigenen Arbeiter zu Dienstleistungen, bei Beschäftigerbetrieben unter Anweisung durch "Beschäftiger" an Gemeinden, wie in AKTION 4000 bzw. wie bei SÖBSA an Privatpersonen mit einer Entlohnungen laut Transitarbeits - KV verleihen!!!
HÄTTEN diese Betriebe und Institutionen das richtige Gewerbe für diese Art von Personalverleih, wobei wir rechtlich gesehen von "Arbeitskräfteüberlassung" sprechen, dann dürften sie zwar eigene Mitarbeiter in ihrem Betrieb selbst beschäftigen, müssten diese aber nach dem KV - Arbeitskräfteüberlassung bei der GKK anmelden und nach diesem KV auch bezahlen, außer der KV im Beschäftigerbetrieb wäre höher – DANN müssten sie sogar für die Zeit der Überlassung den höheren KV bezahlen!! > > >

Daher kann in diesem Zusammenhang wohl auch nicht von einer gesetzeskonformen und angemessenen Art der Entlohnung ausgegangen werden.
Dies ergebe in diesem Fall eine Mindestentlohnung laut gültigem KV für Arbeitskräfteüberlassung – (Verwendungsart laut KV) und nicht als Transitarbeitskraft oder nach BABE / BAGS – KV !!!
Somit, unter Anrechnung einer Lehre und Vordienstzeiten eine Entlohnung als qualifizierter Facharbeiter bzw. besonders qualifizierter Facharbeiter!

Demnach kann ich persönlich wohl nach bestem Wissen und Gewissen,
(oder besser bezeichnet: "Im guten Glauben", wie das AMS gerne formuliert),
annehmen, dass bei einer Firma, wie z.B. der Fa. SÖBSA, sowohl die Mindestentlohnung, Gewerberechtsvoraussetzungen, wie auch unter den fälschlichen Vorwänden einer Zumutbarkeit, jegliche gesetzlichen Mindestansprüche nicht erfüllt wären und eine diesbezügliche "Zwangszuweisung" durch das AMS rechtswidrig ist !?!


Im Sinne der GWO merke ich daher persönlich an, dass ich es gemäß der gültigen Gewerbeordnung für rechtswidrig und illegal betrachte, wenn der Geschäftsführer von SÖBSA G.m.b.H. lediglich einen Gewerbeschein zum
"Anbieten persönlicher Dienste" (seiner "eigenen" persönlichen Dienstleistungen) besitzt, aber Dienstnehmer zu Auftragsarbeiten entsendet...!
Trotzdem werden aber nach wie vor Arbeitssuchende vom AMS vor Ihren Augen und mit Ihrem persönlichen Wissen in diese Firma genötigt...???
(Quelle: WKO -  http://firmen.wko.at/Web/DetailsInfos.aspx?FirmaID=602ac406-2789-4f35-989c-51d701250a92&StandortID=5&StandortName=Steiermark&Firma=S%c3%96BSA&CategoryID=0)

Laut WKO berechtigen diese Gewerbeberechtigung aber ausnahmslos nur zum Anbieten einer seigenen (persönlichen) Dienstleistungen, ausgenommen hiervon wären wohl lediglich nur betriebseigene Verwaltungs- bzw. Büroangestellte!!!

WAS IST ABER MIT GEWERBEBERECHTIGUNGEN FÜR DIE RESTLICHEN TÄTIGKEITEN DIE ANGEBOTEN WERDEN ???
(Wie Z. Bsp. Kleintransporte oder Handel mit Waren aller Art bzw. Bio-Gärtnerei und Geflügelzucht, wie im Internet ersichtlich ist, angeboten und durchgeführt)


Darüber hinaus wurden bereits im Nov./Dez. des Vorjahres auch sämtliche Förderungsträger (Bundes-/Landesrechnungshof)wegen Verdachtes eines Fördergeldmißbrauch in Kenntnis gesetzt....
http://chefduzen.at/viewtopic.php?f=8&t=1232&sid=5344a3d6a82f947cb3c627432b4b33cc

SÖBSA - SKANDAL oder NORMAL ???

Immerhin wurde mittlerweile auch der Geschäftsführer als Konsequenz ausgewechselt!!!
Der aufklärungsbedürftige Rest wird wohl nach Art des Hauses weiterhin  unter den Teppich gekehrt...?

Um weiteren Klagsandrohungen wegen eines möglichen Tatbestand der Verleumdung gemäß § 297 des Strafgesetzbuches (ersichtlich unter: http://chefduzen.at/viewtopic.php?f=8&t=1210&sid=5d6f91c6234864725719248ae9923699) vorzubeugen, halte ich ausdrücklich fest, dass es sich bei diesen Inhalten um meine persönliche Meinung im Sinne der Meinungsfreiheit handelt und ich den Verein WARAP in jeder Hinsicht mit den getätigten Aussagen schad- und klaglos halten werde.


Für Rückfragen und Ergänzungen zu diesen Vorwürfen stehe ich ihnen gerne unter dieser Mailadresse oder meiner privaten Tel.Nr.: 0676 - 5343300 zur Verfügung.

Zu Ihrer Kenntnisnahme

Der Obmann: H. Kopriva eh.
Dr. Div. H. Kopriva
Doktor of Divinity