SÖBSA - Rechtswidrige Gewerbeausübung
Aufruf zur Einleitung eines ordentlichen Ermittlungsverfahren wegen:
"Verdacht der illegalen Gewerbeausübung, Unterschlagung von GKK -
Beiträgen, Steuerhinterziehung, usw." bzw. Duldung von
Rechtswidrigkeiten durch Personen im Dienste öffentlichen Rechtes trotz
nachweisbarer Kenntnis!" (Siehe: § 302,StGB)
Sachverhalt:
Vom AMS werden Langzeitarbeitslose an
Sozial-, Öko- und Beschäftigungs-Service Aichfeld GmbH,
Josef-Ressel-Gasse 5 in A-8753 Fohnsdorf offensichtlich rechtswidrig
zugewiesen, um Arbeiten unter jeglicher KV-Vertragsvereinbarungen zu
tätigen, obwohl keinerlei rechtskonforme Gewerbeberechtigungen für viele
dieser Tätigkeiten vorliegen... Die Entlohnung dieser "Dumping -
Transitarbeitsplätze" erfolgt auch nur rechtswidrig nach BABE-KV bzw.
BAGS-KV!
Ich persönlich hatte im Vorjahr ein langes und ausführliches Gespräch
mit der WKO, Fr. Mag. Birgit P. / Allgemeine Fachgruppe des Gewerbe
"Arbeitsvermittler & Arbeitskräfteüberlassung"!
KERNAUSSAGE:
„ Zwangsbeschäftigerbetriebe“ des AMS, wie oben angeführte und weitere,
die nur über ein freies Gewerbe für „Anbieten persönlicher
Dienstleistungen“ verfügen oder andere, die das Gewerbe
"Arbeitsvermittler" haben, dürfen laut gültigen Gewerberechten auch
keinen „Personalverleihbetrieb“ unterhalten…
Sie dürften daher, auf Grund dieser Rechtsvorschriften auch nur
Arbeitskräfte vermitteln, wobei der Übernehmer diese DN selbst anmelden
und den üblichen KV, gleichsam wie für seine anderen (eigenen) DN zahlen
müsste!!!
Der "Vermittler" könnte nur eine Provision (einmaliges Honorar) für die
Vermittlung in Rechnung stellen...
Diese Betriebe, Vereine (sonstige Gesellschaften) dürften aber keine
eigenen Arbeiter zu Dienstleistungen, bei Beschäftigerbetrieben unter
Anweisung durch "Beschäftiger" an Gemeinden, wie in AKTION 4000 bzw. wie
bei SÖBSA an Privatpersonen mit einer Entlohnungen laut Transitarbeits -
KV verleihen!!!
HÄTTEN diese Betriebe und Institutionen das richtige Gewerbe für diese
Art von Personalverleih, wobei wir rechtlich gesehen von
"Arbeitskräfteüberlassung" sprechen, dann dürften sie zwar eigene
Mitarbeiter in ihrem Betrieb selbst beschäftigen, müssten diese aber
nach dem KV - Arbeitskräfteüberlassung bei der GKK anmelden und nach
diesem KV auch bezahlen, außer der KV im Beschäftigerbetrieb wäre höher –
DANN müssten sie sogar für die Zeit der Überlassung den höheren KV
bezahlen!! > > >
Daher kann in diesem Zusammenhang wohl auch nicht von einer
gesetzeskonformen und angemessenen Art der Entlohnung ausgegangen
werden.
Dies ergebe in diesem Fall eine Mindestentlohnung laut gültigem KV für
Arbeitskräfteüberlassung – (Verwendungsart laut KV) und nicht als
Transitarbeitskraft oder nach BABE / BAGS – KV !!!
Somit, unter Anrechnung einer Lehre und Vordienstzeiten eine Entlohnung
als qualifizierter Facharbeiter bzw. besonders qualifizierter
Facharbeiter!
Demnach kann ich persönlich wohl nach bestem Wissen und Gewissen,
(oder besser bezeichnet: "Im guten Glauben", wie das AMS gerne
formuliert),
annehmen, dass bei einer Firma, wie z.B. der Fa. SÖBSA, sowohl die
Mindestentlohnung, Gewerberechtsvoraussetzungen, wie auch unter den
fälschlichen Vorwänden einer Zumutbarkeit, jegliche gesetzlichen
Mindestansprüche nicht erfüllt wären und eine diesbezügliche
"Zwangszuweisung" durch das AMS rechtswidrig ist !?!
Im Sinne der GWO merke ich daher persönlich an, dass ich es gemäß der
gültigen Gewerbeordnung für rechtswidrig und illegal betrachte, wenn der
Geschäftsführer von SÖBSA G.m.b.H. lediglich einen Gewerbeschein zum
"Anbieten persönlicher Dienste" (seiner "eigenen" persönlichen
Dienstleistungen) besitzt, aber Dienstnehmer zu Auftragsarbeiten
entsendet...!
Trotzdem werden aber nach wie vor Arbeitssuchende vom AMS vor Ihren
Augen und mit Ihrem persönlichen Wissen in diese Firma genötigt...???
(Quelle: WKO - http://firmen.wko.at/Web/DetailsInfos.aspx?FirmaID=602ac406-2789-4f35-989c-51d701250a92&StandortID=5&StandortName=Steiermark&Firma=S%c3%96BSA&CategoryID=0)
Laut WKO berechtigen diese Gewerbeberechtigung aber ausnahmslos nur zum
Anbieten einer seigenen (persönlichen) Dienstleistungen, ausgenommen
hiervon wären wohl lediglich nur betriebseigene Verwaltungs- bzw.
Büroangestellte!!!
WAS IST ABER MIT GEWERBEBERECHTIGUNGEN FÜR DIE RESTLICHEN TÄTIGKEITEN
DIE ANGEBOTEN WERDEN ???
(Wie Z. Bsp. Kleintransporte oder Handel mit Waren aller Art bzw.
Bio-Gärtnerei und Geflügelzucht, wie im Internet ersichtlich ist,
angeboten und durchgeführt)
Darüber hinaus wurden bereits im Nov./Dez. des Vorjahres auch sämtliche
Förderungsträger (Bundes-/Landesrechnungshof)wegen Verdachtes eines
Fördergeldmißbrauch in Kenntnis gesetzt....
http://chefduzen.at/viewtopic.php?f=8&t=1232&sid=5344a3d6a82f947cb3c627432b4b33cc
SÖBSA - SKANDAL oder NORMAL ???
Immerhin wurde mittlerweile auch der Geschäftsführer als Konsequenz
ausgewechselt!!!
Der aufklärungsbedürftige Rest wird wohl nach Art des Hauses
weiterhin unter den Teppich gekehrt...?
Um weiteren Klagsandrohungen wegen eines möglichen Tatbestand der
Verleumdung gemäß § 297 des Strafgesetzbuches (ersichtlich unter: http://chefduzen.at/viewtopic.php?f=8&t=1210&sid=5d6f91c6234864725719248ae9923699)
vorzubeugen, halte ich ausdrücklich fest, dass es sich bei diesen
Inhalten um meine persönliche Meinung im Sinne der Meinungsfreiheit
handelt und ich den Verein WARAP in jeder Hinsicht mit den getätigten
Aussagen schad- und klaglos halten werde.
Für Rückfragen und Ergänzungen zu diesen Vorwürfen stehe ich ihnen gerne
unter dieser Mailadresse oder meiner privaten Tel.Nr.: 0676 - 5343300
zur Verfügung.
Zu Ihrer Kenntnisnahme
Der Obmann: H. Kopriva eh.
Dr. Div. H. Kopriva
Doktor of Divinity



