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AMS und Selbstständig

In letzter Zeit hat sich eine moderne Arbeitslosenzahlenbereinigung beim AMS eingebürgert.

Da wird den Arbeitslosen schmackhaft gemacht, sich selbstständig zu machen.

Damit die Sache leichter von der Hand geht, wird den zukünftigen Firmengründer auch gleich eine Unterstützung in der Form Angeboten, dass man ihn eine bis zu 2,5 jährige Weitergewährung der Arbeitslosen Unterstützung zusagt, wie gesagt nur zusagt.

Es wird den angehenden Firmengründer alles sehr schön dargestellt und eigentlich nur die positive Seite nahe gebracht.

Nachdem sich nun der Arbeitslose dazu überreden hat lassen und den Gang zum Gewerbereferat bei der BH od. Magistrat angetreten hat, kurze Zeit später Besitzer einer Gewerbeberechtigung ist, dies auch schön brav dem AMS mitteilt und sich voller Hoffnung und Zuversicht ans Werk macht seinen Betrieb aufzubauen, folgt einige Zeit später die große Ernüchterung des so genannten Jungunternehmer Daseins.

Vom AMS kommt ein Schreiben, das er auf Grund seiner Selbstständigkeit den AMS für eine

Vermittlung mangels Verfügbarkeit nicht mehr zur Verfügung stehe und daher seine Leistung eingestellt wurde, na super ist ja Klasse, den der Jungunternehmer schwimmt ja bereits schon in selberverdiente Millionen.

Dies war die erste Ohrfeige für den Jungunternehmer.

Die zweite Ohrfeige folgt per Fuß, den die gewerbliche Sozialversicherung fordert ihren Beitrag, in weiterer Folge kommen auch noch der WKO Beitrag und weitere Ausgaben dazu.

Von diesen Ausgaben wird von Seiten des AMS aber im Vorfeld absichtlich nichts erwähnt, sonst würde sich so mancher die Sache 3mal Überlegen,

so läst das AMS seine überredeten Jungunternehmer sauber über die Klinge ins vorprogrammierte Sterben springen.

Der nächste Schritt vom AMS sind dann „Erklärungen über das Bruttoeinkommen und den Umsatz“ und das will das AMS monatlich genau Wissen, fragt sich nur für was, den die bisherige Arbeitslosenleistung wurde ja ab den Tag der Gewerbeanmeldung eingestellt, also geht diese Erklärung dem AMS nichts an.

Hier stellt sich die Frage, was sich die Mitarbeiter des AMS bei solchen Vorgangsweisen eigentlich denken; anscheinend nur eines, ha da haben wir mal wieder einen Dummen erwischt, einen Arbeitslosen weniger auf der Liste, was der Jungunternehmer weiterhin macht ist denen komplett egal.

Wozu das AMS eigentlich eine Erklärung des Bruttoeinkommens sowie den Umsatz braucht

ist unerklärlich, zumal diese Auskünfte von Gesetz wegen nur dem Finanzamt zustehen od. glauben diese Hochstudierten Schlaumeier, das ein Jungunternehmer innerhalb von 14 Tagen od. 2 Monaten ein netto Einkommen erzielen werden, das sie sich damit selbst über Wasser halten können, gerade hier zeigt sich auch die unkompetentheit des zuständigen Wirtschaftsministeriums, den auch da vertritt man die Ansicht, das diese Vorgangsweisen vollkommen Richtig sind.

Hier zeigt sich schon im Vorfeld, das die zuständigen Stellen und Behörden der Meinung sind, das alle Jungunternehmer von vorne herein Millionäre sind bzw. in der Traumwelt leben, das ein Jungunternehmer innerhalb von einem Monat soviel Nettoeinkommen erzielen wird, das er sich bzw. soferne er schon Familie hat, davon leben können.

Somit stimmt wieder der Ausspruch wie ihn ein Beitragschreiber schon einmal in diesem Forum brachte, die müssen alle solange Studieren, das sie so verbl…. können, den vor lauter Studieren verlieren sie nach und nach den gesunden Hausverstand.

Es wäre vielleicht ganz gut, wenn gewisse Herrschaften der oben genannten Behörden und Ämter sich mal selbstständig machen würden um eine ehrliche Tätigkeit für den Österreichischen Staat zu leisten und die Erfahrung zu machen, wie lange man als Unternehmer braucht um einen Gewinn zu erzielen, den diese Personen erhalten ihr Gehalt ohnehin aus den Arbeitslosen Topf welcher von den Arbeitslosen vor ihrer Arbeitslosigkeit

finanziert wurde.

Arbeitslosengeld ist kein Almosen sondern eine Versicherungsleistung, der Berufstätige bezahlt während seiner aktiven Dienstzeit einen Arbeitslosenbeitrag ein, um bei Arbeitslosigkeit daraus eine Leistung zu erhalten, und nicht als Bettler und Bittsteller

publiziert zu werden.

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