Die wichtigsten Fragen zur Mindestsicherung “neu”/gekürzt und verschoben! – Nachdem das Geld von der ÖVP (Finanzminister) “verzockt” wurde! (16.08.09)
AKTION! – MINDESTSICHERUNG – AKTION! – MINDESTSICHERUNG – AKTION! – MINDE
Das Vorhaben des Ministers Buchinger zur bedarfsorientierten Mindestsicherung hat den Ministerrat passiert und soll im Juni im Nationalrat beschlossen werden.
U.a. soll bei Verweigerung/Vereitelung die Mindestsicherung um 50% gekürzt werden! Armut soll damit nicht bekämpft werden!
(Entgegen der Zusage von Min. Buchinger soll es, ?in Ausnahmefällen?; doch eine Sperre geben! Hauptsache sie (neoliberale Menschenverachter) verdienen gut und sind von der Existenzvernichtung nicht betroffen!)
Der Neoliberalismus will die Mindestsicherung als Druckmittel missbrauchen!
Das dürfen wir (Menschen mit sozialer Gesinnung) nicht zulassen!
BITTE ALLE MITMACHEN!
Senden sie Protestmails!
Keine Sanktionen auf die Mindestsicherung!
Noch besser: (und)
Die Umsetzung der Mindestsicherung nicht in den Verantwortungsbereich des AMS geben!
weitere Kritik-Punkte in der Einschätzung von M.H. die als Vorlage zu verwenden ist (siehe unten*) oder formulieren Sie eigene Texte.
Mindestsicherung:
Zur Zeit wird an der Abstimmung/Übereinkunft durch die Länder / Landeshauptleute und Sozialminister gearbeitet!
Daher schicken Sie (wenn möglich gleich) die
Protestmails an
erwin.buchinger@bmsk.gv.at
lh.proell@noel.gv.at
burgstaller@salzburg.gv.at
buero.landeshauptmann@tirol.gv.at
Hans.Niessl@spoe.at
michael.haeupl@spoe.at
joerg.haider@ktn.gv.at
franz.voves@stmk.gv.at
martin.bartenstein@bmwa.gv.at
LH.Puehringer@ooe.gv.at
herbert.sausgruber@vorarlberg.at
briefkasten@bmsk.gv.at
sowie an Abgeordnete, Medien, Zivilgesellschaft etc.
Grosser Teil an E-Mail Adressen unter AIVG-Novelle!
Die Protestmailaktion bezüglich AIVG-Novelle brachte eine grosse Anzahl an aktiven Betroffenen hervor! War diesbezüglich ein grosser Erfolg und soll uns hier Vorbild sein! (Das wiederholen wir!)
Kommentar M.H. AMSand
(*) Die bedarfsorientierte Mindestsicherung: Sicher ist nur die Armut
Das Modell der bedarfsorientierten Mindestsicherung, das angeblich der Armutsbekämpfung dient, ist ein trojanisches Pferd. Denn es dient der Aushöhlung des Versicherungsprinzips und dem Unterlaufen von Sozial- und Arbeitsrechten. Ziel ist die Aufstellung eines Heeres von weitgehend rechtlosen BilligarbeiterInnen für jeden Bedarf. Schon die Orientierung am Ausgleichszulagenrichtsatz der Sozialhilfe (brutto!) wirft ein Licht auf den Charakter dieser Art „Armutsicherung“: Es handelt sich nicht etwa um eine Sozialleistung auf neuer Rechtsgrundlage, auch nicht um die längst überfällig gewordene Verbesserung der Versicherungsleistung, sondern um die schon seit Jahren angedachte Überführung der Arbeitslosenversicherung in die Sozialhilfe. So gibt Minister Bartenstein offen zu, dass das Herzstück der Mindestsicherung in der Harmonisierung der Sozialhilfesysteme der Länder besteht. Was er nicht ausspricht, ist die darin enthaltende Logik der Entrechtung und Enteignung.
Die Höhe oszilliert um den Sozialhilferichtsatz, der in Bundesländern ausbezahlt wird. Dieser ist schon kläglich genug, aber auch das trügt noch. Denn der Betrag von netto € 708 ist all-inklusive: Er enthält nicht nur die Aufwendungen für Lebenserhaltung, Miete, Strom, sondern ersetzt alle Zuschüsse (Kleidung, Heizkosten) und Ersatzleistungen, die unter dem Titel Sonderbedarf im Falle von Krankheit oder notwendigen Haushaltsreparaturen von der Sozialhilfe ausbezahlt wurden.
Die in Aussicht genommene 14-malige Auszahlung des Betrages ist angesichts der Sanktionsepidemien des AMS, welche wenig mit tatsächlicher Arbeitsverweigerung, aber viel mit budgetären Notmaßnahmen zu tun haben, wohl nur Utopie. Den die durch die Sperrfeuer Geschickten werden die Schwelle zum 13. und 14. Monatsgehalt nie erreichen, da sie vorher schon aus dem Bezug gedrängt werden. Damit würden sie wieder beim 1. Gehalt anfangen. Und im Falle von Leistungskürzungen (50%), welche den Alltag der Mindestsicherung bestimmen werden, wird man neugierig sein dürfen, ob die Bemessung des 13. und 14. Bezuges tatsächlich nach dem Gesamtbetrag der Mindestsicherung erfolgt.
Der Schwellenwert der Armutsgefährdung liegt bei 900 Euro Monatseinkommen. Ein Einkommen, das für mehr als eine Million Menschen in Österreich nicht gesichert oder nicht erreichbar ist. Im täglichen Kampf um die Lebenserhaltung heisst das: Sie laufen Gefahr, ihre Wohnung zu verlieren oder nicht mehr heizen zu können.
Die Kinder der Armen sind dem Staat nichts wert. Der Kinderzuschlag bei der geplanten Mindestsicherung soll nur 127,60 Euro betragen, ab dem 3. Kind gar nur mehr 106, 34 Euro.
Familien mit mehreren Kindern, und hier besonders alleinstehende Frauen mit Kindern gehören schon jetzt zu den Bevölkerungsgruppen, die am meisten armutsgefährdet, ja häufig sogar akut arm sind. Da die rasche Verfügbarkeit der AlleinerzieherInnen für Arbeitsmarktmaßnahmen oft wegen der Betreuungspflichten nicht gegeben ist, sind sie bevorzugte Opfer von Nacht und Nebel-Zuweisungen mit all den Folgen der Verweigerung und Vereitelung. Konkret heisst das: 50% Abzug für Verweigerung kürzen den Mutter-Kind- Haushalt runter auf 354 Euro plus 127,60 Euro = 481 Euro. Damit die Betroffenen nicht etwa auf die Idee kommen, es ihren ausländischen LeidgenossInnen gleichzutun, beeilt sich die Stadt Wien mit einem Bettlergesetz. Das Verelendungsszenario soll wenigstens nicht sichtbar werden!
Die Leistungen aus der Notstandshilfe haben sich seit Arbeitslosengedenken nicht mehr verändert. Doch sind in den letzten Jahren die Lebenshaltungskosten dramatisch gestiegen, dabei war der Wohnbereich von der Kostenexplosion besonders betroffen. Der Familienzuschlag wurde bei PensionistInnen und Arbeitslosen seit der Reduzierung 1996 von 47 Euro (640 S) auf 29 Euro (400 S) eingefroren. Der Deckelung der Notstandshilfe auf 982 € im Jahre 1996 folgte im Jahr 2006 eine weitere Kürzung auf nunmehr nur noch 805 € (-176 Euro) bzw. 690 € (-291), Beträge, die klar unterhalb der Armutsgrenze liegen.
Die Betriebskostenentwicklung in den Sozialen Wohnbauten glichen im letzten Jahr einem Tsunami. Die Anhebung der Gesamtmieten um durchschnittlich 20% übertraf alle bisherigen Rekorde. Im letzten Jahrzehnt ist es dadurch zu einer Verdoppelung der Mieten gekommen; ein Umstand, der zu einer existenziellen Bedrohung in den städtischen Gemeindebauen, aber besonders auch in den Arbeitersiedlungen der Industrieregionen führt.
Viel weist darauf hin, dass die Armut in die Stammschichten der Arbeiterschaft zurückkehrt.
Um der Kostenflut entgegensteuern zu können, bedürfte es politischer Steuerungskräfte mit dem Ziel einer bedürfnisgerechten Einkommensverteilung. Stattdessen finden sich Erwerbsarbeitslose, aber auch andere Arme in der Situation von Schiffbrüchigen, denen man auch noch den letzten Schwimmreifen wegnimmt.
Die Preise für Grundnahrungsmittel sind bereits mit Einführung des Euro in die Höhe geschnellt. Schon der Anstieg von 2001-2006 betrug laut amtlichem Preisindex 15-20%. Im Zeitraum zwischen 2006 und 2008 aber explodierten die Preise: Mehl kletterte um 27%, Öl um 41%, Teigwaren um 72%. Im letzten Februar wurden die Preise des vorigen Jahres um folgende Prozentsätze überholt: 11% bei Brot, 10% bei Kartoffeln, 16% bei Milch und Eiern, 27% bei Butter !
Dabei sagt dieser Index noch nicht alles, da die Belastung je nach Art und Höhe des Einkommens unterschiedlich ausfällt. So trifft gerade die untersten EinkommensbezieherInnen, die die höchste Ausgabenquote für Nahrungsmittel aufweisen, die Teuerung in der Grundversorgung am stärksten
Wolfgang Pucher, Grazer Armenpfarrer und Initiator der Vinzimärkte: “Brot ist für viele Menschen nicht mehr kaufbar. Und wenn wir unser Brot in der früh zugestellt bekommen, dann wartet auch immer eine ganze Schlange von Menschen, die sich regelrecht auf das Brot stürzen, weil sie es so dringend brauchen.”
Die sogenannte „angemessene“ Verwertung des Vermögens stellt eine Attacke auf das Eigentum dar. Den Betroffenen soll auch noch das letzte Hemd ausgezogen werden. Erfahrungsgemäß müssen in Haushalten Langzeitarbeitsloser oftmals die Rücklagen aus besseren Zeiten zur Begleichung laufender Wohnungs-, Heizungskosten, aber auch anfallender notwendiger Reparations- und Instandhaltungskosten herhalten.
Dass, wie nach ursprünglicher Intention, eine selbst benützte Eigentumswohnung nun doch nicht verkauft werden muss, ist, nach Ansicht der Arbeitslosenvertretung, zwar zu begrüßen. Doch der Plan, eine fiktive Miete festzusetzen, die von der Mindestsicherung abgezogen wird, wirft die Frage auf, in welchen Verwaltungsverfahren der Wert des jeweiligen Wohnungseigentums geschätzt werden soll und wer die Kosten dafür zu tragen hat.
Unklar bleibt auch, wie im Falle eines Hausbesitzes zu verfahren ist.
Auch hier trügt meist der Schein. Die vermeintliche Schatzkiste ist in der Regel ein kleines abgewohntes Haus, das von den alten, oft versorgungsbedürftigen Eltern schon bei Lebzeiten den Kindern übertragen wurde. Populär ist die Verwechslung mit jenem Personenkreis, der zwar arbeits-, aber keineswegs erwerbslos ist und der allabendlich die „Seitenblickegesellschaft“, aber auch die Vorstellungen über die Lebensverhältnisse der Erwerbsarbeitslosen im Allgemeinen bevölkert.
Die angekündigte Verpflichtung zur gemeinnützigen Arbeit für Langzeitarbeitslose dürfte sich als Rohrkrepierer erweisen. Schon dem schwarz-blauen Vorläufer namens Projekt „Integra“ aus dem Jahr 2000 war wegen Einspruches des VwGH, aber auch des Proteststurms der gewerblichen Wirtschaft nur ein kurzes Leben beschieden.
Die Kapitulation der Beschäftigungspolitik ist Teil der rot-schwarzen Regierungserklärung Die Perspektive auf Kollektivvertrag und gewerkschaftliche Vertretung wird erst gar nicht vorgegaukelt. Und wo doch, kann man sich darauf verlassen, dass das AMS und die sozialökonomische Betriebe in bewährter Eintracht diesen umgehen. Dafür haben sie noch den Segen der Gewerkschaft, welche bislang noch nicht begriffen hat, dass die von ihnen genehmigten Ausnahmegesetze im Arbeitsrecht, die die AlVG-Novelle für die Arbeitslosen brachte, bald Standard für ihre klassische Klientel werden, und zwar per Gesetz: In Deutschland wird jetzt Hartz IV zum Richtwert eines Mindestlohns herangezogen.
Arbeit ohne Beschäftigtenstatus ist zudem ein Angriff auf das Arbeitsverfassungsgesetz. Sie geht mit der Missachtung von Gewerbevorschriften einher, was in der Praxis heisst, dass bei öffentliche Arbeiten nicht mehr der Schmied, sondern der Schmiedl den Hammer schwingt, mit allen Risiken. Dafür darf der erstere stempeln.
Das ausschlaggebende politische Kalkül dieser arbeitsrechtlichen Missgeburt liegt aber in der Umschichtung öffentlicher Ausgaben in das lohnabhängige System der Versicherung. Den Segen dafür geben die InhaberInnen von Gewinnen, Vermögen und Kapitaleinkommen: Sie werden nicht zur Kasse gebeten.
Für die Armutsbetroffenen bleibt zu allerletzt: sicher ist nur die Armut!
Das Gesetz zur Einführung der sogenannten bedarfsorientierten Mindestsicherung ist in Begutachtung
Begutachtungsentwurf Mindestsicherung
Bedarfs Orientierten Mindest Sicherung (Armutskonferenz)
GZ: BMSK – * BMS/2008 Wien, 14.05.2008
Betreff: Bedarfsorientierte Mindestsicherung
Sehr geehrte Damen und Herren!
Das Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz (BMSK) bedankt sich für Ihre E-Mail vom 26.3.2008, die an uns vom Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend am 6.5.2008 mit der Bitte um weitere Veranlassung übermittelt wurde, und darf Ihnen dazu gerne Folgendes mitteilen:
Die Bedarfsorientierte Mindestsicherung (BMS) umfasst ein Bündel an Maßnahmen, das zur Armutsbekämpfung in Österreich beitragen soll. Dazu gehören neben den Neuerungen in der Sozialhilfe auch die Einführung des Mindestlohns in Höhe von € 1.000,- brutto und die verstärkten Bemühungen, arbeitslose EmpfängerInnen einer Bedarfsorientierten Mindestsicherung bei der Rückkehr in den Erwerbsprozess durch geeignete Maßnahmen zu unterstützen.
Im Zusammenhang mit der Einführung der BMS werden auch Änderungen im Arbeitslosenversicherungsrecht erfolgen, wodurch aber das Arbeitslosengeld bzw. die Notstandshilfe als Versicherungsleistung nicht tangiert werden. Die positiven Auswirkungen der BMS auf das Arbeitslosenversicherungsrecht werden darin bestehen, dass die Nettoersatzrate bei der Notstandshilfe angehoben und das Partnereinkommen bei NotstandshilfeempfängerInnen unter bestimmten Voraussetzungen abgeschwächt berücksichtigt werden sollen.
Das Arbeitsmarktservice soll in Hinkunft auch eine zusätzliche erste Anlaufstelle zur Entgegennahme der Anträge auf Zuerkennung der BMS sein und nach einer Prüfung der Unterlagen auf ihre Vollständigkeit diese an die zuständigen Bezirksverwaltungs-behörden weiterleiten.
Die BMS definiert Mindeststandards sowohl im Leistungsbereich als auch bei den Rahmenbedingungen für die Inanspruchnahme. Damit ist gewährleistet, dass Menschen in Not bundesweit mit einem bestimmten Leistungsniveau fix rechnen können. Auf die Mindeststandards wird es einen Rechtsanspruch geben.
Von keinem Land wurden bislang Signale ausgesendet, dass durch die BMS beispielsweise Heizkostenzuschüsse zur Abdeckung der gestiegenen Heizmittelpreise abgeschafft werden sollen. Dies gilt insbesondere auch für die Abdeckung der Mietkosten. Im Mindeststandard ist lediglich ein 25%-iger Wohnkostenanteil inkludiert. Darüber hinaus gehende Wohnkosten werden von den Bundesländern u.a. über Mietzuschüsse bzw Wohnbeihilfen finanziert. Somit ist klar ersichtlich, dass es sich beim Mindeststandard um keinen all-inklusive Betrag handelt.
In der Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern ist ausdrücklich festgehalten, dass den Ländern unbenommen bleibt, höhere Leistungen oder großzügigere Rahmenbedingungen vorzusehen.
Darüber hinaus wird bereits in den Grundsätzen der Vereinbarung ein Verschlechterungsverbot dahingehend normiert, dass das derzeit bestehende haushaltsbezogene Leistungsniveau durch die Umsetzung dieser Vereinbarung nicht verschlechtert werden darf.
Weiters sollen AlleinerzieherInnen in der BMS dieselbe Leistungshöhe erhalten wie Alleinstehende, weil sie zu einer Personengruppe gehören, die besonders armutsgefährdet ist. Bisher erhielten sie in den meisten Bundesländern lediglich den geringeren Sozialhilferichtsatz für Hauptunterstützte.
Als Arbeitsanreiz wird Personen, die nach längerem BMS-Bezug wieder in den Erwerbsprozess einsteigen, ein befristeter Freibetrag eingeräumt („WiedereinstergerInnenfreibetrag“). Dieser soll nach einem 6-monatigen BMS-Bezug bei Wieder- bzw. Erstaufnahme einer Erwerbstätigkeit zum Tragen kommen. Die Dauer, während der ein WiedereinsteigerInnenfreibetrag gewährt werden kann, beträgt 18 Monate.
Mit der BMS soll in der Arbeitsmarktpolitik ein besonderer Schwerpunkt auf Wiedereingliederungsmaßnahmen gelegt werden, die durch maßgeschneiderte Konzepte und den Ausbau bereits bewährter Projekte eine nachhaltige Integration ins Erwerbsleben ermöglichen. Auch diese Zielbestimmung findet sich als flankierende Maßnahme zu den Geldleistungen in der Vereinbarung.
Bezüglich der Zumutbarkeitskriterien beim Einsatz der eigenen Arbeitskraft in der BMS ist festzuhalten, dass eine Reihe von Ausnahmetatbeständen vorgesehen ist, die das Arbeitslosenversicherungsrecht nicht kennt. Zusätzlich muss auf die persönliche und familiäre Situation der Hilfe suchenden Person Rücksicht genommen werden.
Eine weitere Verbesserung stellen die moderateren Bedingungen beim Einsatz des Vermögens in der BMS im Vergleich zu den derzeitigen Regelungen dar. Vor allem wird durch den Vermögensfreibetrag von ca. € 3.500,- und der 6-monatigen Frist, innerhalb derer bei einer selbst bewohnten eigenen Immobilie keine grundbücherliche Sicherstellung erfolgen darf, jenen Menschen geholfen, die nur kurzfristig eine Überbrückungshilfe brauchen. Genauso wenig muss jemand, der sein Auto berufs- oder behinderungsbedingt benötigt oder entlegen wohnt, dieses verkaufen.
Ebenfalls erfreulich ist der beinahe gänzliche Entfall des Kostenersatzes, der bislang viele potenziell Anspruchsberechtigte davon abgehalten hat, von ihrem Recht auf eine Unterstützung Gebrauch zu machen. Auch der bisherige, von vielen als stigmatisierend empfundene Sozialhilfekrankenschein soll durch die E-Card ersetzt werden.
Das Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz hofft, Ihnen mit dieser Stellungnahme behilflich gewesen zu sein.
Mit freundlichen Grüßen
Für den Bundesminister:
Mag.ª Andrea Otter
Elektronisch gefertigt.
noch eine Antwort von der ÖVP Grüße, A.
Betreff: Bedarfsorientierte Mindestsicherung
Sehr geehrter Herr Dr. G.!
Herzlichen Dank für ihr Mail an Herrn Bundesminister Dr. Martin Bartenstein, das er an mich weitergeleitet hat. Ich bitte Sie um Verständnis für die krankheitsbedingt verspätete Antwort. Gerne nehme ich wie folgt Stellung:
Derzeit befindet sich der Entwurf einer Art 15a B-VG – Vereinbarung von Bundesminister Buchinger mit den Ländern in Begutachtung. Die genaue Ausformung der Bedarfsorientierten Mindestsicherung (BMS) in organisatorischer Hinsicht kann daher erst nach Abschluss dieses Prozesses bekanntgegeben werden. Gerne werden wir uns aber wieder bei Ihnen melden, wenn das Gesamtpaket der BMS fixiert ist.
Zur Zeit müssen noch zahlreiche Fragen, etwa in technischer, administrativer, verfahrensrechtlicher, zahlungstechnischer, etc. Hinsicht geklärt werden. Für die Österreichische Volkspartei steht dabei aber immer die Verbesserung des Zugangs von Sozialhilfeempfängern zur Vermittlungstätigkeit des AMS im Vordergrund. Für alle arbeitsfähigen Sozialhilfebezieher muss die Integration in den Arbeitsmarkt als oberstes Ziel aufrecht bleiben, unabhängig davon, ob die Detailabwicklung der Elemente der Bedarfsorientierten Mindestsicherung vom AMS durchgeführt wird, oder nicht.
In der Hoffnung, Ihnen mit diesen Informationen gedient zu haben, verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Mag. Karl Fritthum
Abteilung Politik
ÖVP Bundespartei
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Karl.Fritthum@oevp.at
Anmerkung: Die ÖVP kann natürlich auf Arbeitszwang nicht verzichten! Sorgt dieser doch für Lohndumping / Profit für das eigene Klientel!