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Fallbericht 6 Phönix

Aufsuchende Betreuung phönix

 

Aus: Zusammenfassung des Vortrags von Rechtsanwalt Dr. Herbert Pochieser am 6.3.2009

Die Übernahmeverträge bei privaten Überlassern wie GmbH für Aus- u. Weiterbildung (Phönix !) und Co weisen explizit auf die Freiwilligkeit der Teilnahme an ihrer Maßnahme hin. Trotzdem gibt es dann im Falle, dass sich jemand weigert, an dieser teilzunehmen, eine Leistungseinstellung. In Zukunft kann man sich insofern an dieser Fa. schadlos halten, als man sie wegen Vertragsverletzung auf Schadensersatz klagt. Der Berater hat ja gesagt, dass die Teilnahme freiwillig ist, also dürfte keine Sperre verhängt werden. Das Beratungsunternehmen zahlt die Sperre, da es den/die Betreffende/n in die Irre geführt hat.

Schadensersatzansprüchen sind rechtsschutzgesichert ! Arbeitslose tun gut daran, ihren „Betreuer“ bzw. die Person, in deren Gegenwart und auf deren Aufforderung sie den Vertrag unterzeichnen, gleich nach eventuellen Schadensersatzansprüchen zu fragen.

(Grundsätzlich können auch bei Vermittlung unzumutbarer Beschäftigung durch das AMS Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden)

Die „Aufsuchende Vermittlung“ ist ein Eingriff ins Privat- und Familienleben nach Artikel 8 der Menschenrechtskonvention !

Artikel 8 (in der Fassung des Protokolls Nr.11) – Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens:

Jede Person hat das Recht auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung und ihrer Korrespondenz.

Auch das Anklopfen mitten in der Nacht ist schon eine Verletzung des Privat- oder Familienlebens. Dies wurde kürzlich in einem Fall entschieden, wo die Polizei ohne triftigen Grund nachts an die Tür zweier ausländischer Musikstudentinnen klopfte. (Sie verdächtigte sie des „Scheinstudiums“). Erklärung: Es wird ein Datum gegeben, dass der Mensch etwas mit der Polizei zu tun habe. Die Nachbarn erhalten einen schlechten Eindruck ! Es handelt sich bei solchen Verhaltensweisen um Rufmord.

Wenn dies schon für die Polizei gilt, gilt es für Abgesandte des AMS umso mehr. AMS-Leute haben in der Wohnung nichts zu suchen!

In jenen Fällen, wo Arbeitslose oder deren Angehörige von AMS-Beauftragten oder dubiosen Beauftragten von irgendwelchen privaten Firmen „besucht“ wurden, ev. auch unter Androhungen und Einschüchterungsversuchen, kann innerhalb von 6 Wochen eine Beschwerde beim unabhängigen Verwaltungssenat eingereicht werden. Es geht dabei um den Schutz des Hausrechtes und Hausfriedensbruch. Sollten derartige Versuche stattfinden, kann man gleich vorweg eine Beschwerde beim UVS androhen.

Anmerkung: In Wien steht die “aufsuchende Betreuuung” nicht mehr unter Sperrdrohung, in der Steiermark hingegen wird weiterhin rechtswidirigerweise mit Bezugssperren gedroht. Auch nach der AlVG-Novelle 2007 gilt die Europäische Menschenrechtskonvention, weshalb weiterhin das AMS bestimmte Formen der “aufsuchenden Vermittlung” (bholen von zu hause, Begleitung während des Bewerbungsgesprächs) nur auf freiwilliger Basis anbieten darf.

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