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Kombilohn

Kombilohn – Die Konstruktion des arbeitenden Almosenempfängers

Ministerialentwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das
Arbeitsmarktservicegesetz sowie das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 und
das Dienstleistungsscheckgesetz geändert werden

Grundsätzliche Kritik der AUGE/UG
Der Kombilohn ist grundsätzlich abzulehnen: Er stellt nichts anderes als eine Subvention von Unternehmen für Löhne unter € 1000,- dar.
Dadurch wird ein erheblicher Anreiz geschaffen, bestehende Jobs im Niedriglohnbereich in Kombilohn-Jobs umzuwandeln. Dass dieser Anreiz wirkt,
belegen Erfahrungen in Deutschland. Dort konnte festgestellt werden, dass zwar die Förderungen durch die Unternehmen gerne lukriert werden, de facto
durch Kombilöhne aber keine neue Beschäftigungsverhältnisse geschaffen werden.

Die Österreichische HochschülerInnenschaft nimmt zu dem genannten Entwurf
wie folgt Stellung:
Zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit müssen andere Wege gefunden werden als eine bloße Auslagerung in den Billigstlohnsektor

Gegenargumente:
Die Konstruktion des arbeitenden Almosenempfängers

22.09.2008

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