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Die Schikanierung Arbeitsloser

Die ersten Erfahrungen mit der Einfuehrung der e-card im Burgendland, Steiermark sind
da: Im Zuge der aerztlichen Behandlung wurden bei einem Arzt Patienten von
der e-card als gesperrt gemeldet. Eine Anfrage bei der angegebenen
Hotline-Nummer der Sozialversicherungsanstalt ergab, dass diese Personen als
Arbeitslose vom AMS wegen Unregelmaessigkeiten in der Arbeitslosenmeldung
(versaeumte Termine, Nichtannahme von Arbeiten usw.) gesperrt waeren und
daher keinen Leistungsanspruch haetten.

Abgesehen davon, dass die Auskunft falsch war, auch bei Sperre des
Arbeitslosenentgelts besteht noch mehrere Wochen Anspruch auf
Sozialversicherungsschutz, handelte es sich um eine doppelte
Datenschutzverletzung.

Richtig ist zwar, dass die Tatsache einer Arbeitslosenmeldung und auch ein
Beenden der Arbeitslosigkeit vom AMS zum Hauptverband zu melden ist, damit
wird auch der Anspruch der Sozialversicherung geregelt und abgerechnet.

Unzulaessig ist jedoch die Weitergabe ueber Details aus den
Arbeitsvermittlungsversuchen an die Sozialversicherungen. Aehnlich
unzulaessig waere es, wenn die Sozialversicherungen ueber berufliche
Firmeninterna laufend informiert wuerden.

Die zweite Datenschutzverletzung bestand darin, vertrauliche Informationen
aus dem AMS an einen Arzt weiter zu geben.

Als Patient habe ich ein Recht, dass ein Arzt nur Zugang zu den fuer eine
Behandlung notwendige Daten hat und ich als Patient jederzeit diese
Informationen nachvollziehen kann. Ein ordentlich entwickeltes e-card-System
koennte es sogar leisten, dass die Aerzte von den Sozialversicherungen
ueberhaupt keine Informationen bekommen, wo jemand beschaeftigt ist, ob er
in Karenz ist oder arbeitslos.

Stoeberpraxis der Sozialversicherungsmitarbeiter

Die freizuegigen Auskuenfte der Sozialversicherungsmitarbeiter sind offenbar
durch eine laufend geuebte Stoeberpraxis moeglich. Offenbar ist es ueblich,
dass Mitarbeiter der Sozialversicherungen routinemaessig in den
Aufzeichnungen der AMS-Computer herumsuchen und dabei alle Informationen
ansehen koennen, nicht bloss die fuer sie relevanten.

Dazu muss man jedoch wissen, dass Fehleintraege in den AMS-Computer zum
Alltag gehoeren und erhebliche Zeit der Arbeitslosen darin aufgeht,
ungerechtfertigte Sperren, An- und Ummeldungen wieder korrigieren zu lassen.
Werden diese Fehler direkt zur Pruefung der Sozialversicherungsberechtigung
verwendet, dann produziert die e-card bald nur mehr Chaos pur.

Die Stoeberpraxis erinnert frappant an das beliebte ‘Patientenschauen’ in
manchen Spitaelern. Werden dort Prominente eingeliefert steigen regelmaessig
die Pflege- und Behandlungsabrufe der Krankengeschichte ins unermessliche.

Ausschliesslich Administrationssysteme, die eine sehr detaillierte
Berechtigungs- und Rollenverwaltung aufweisen, koennen derartige
Datenschutzverletzungen verhindern.

Der Hauptverband, die Sozialversicherungstraeger, aber auch das AMS sind
daher aufgefordert ihr Zugriffsberechtigungskonzept, die Zugriffsrollen und
die erlaubten Datenprofile offen zu legen. Die im Datenverarbeitungsregister
gemeldeten Informationen sind dazu viel zu ungenau und veraltet.

Zusammenhang mit Gesundheitstelematikgesetz unklar.

Noch ungeklaert sind die Rolle des Gesundheitstelematikgesetzes und des
geplanten Gesundheitsinformationsnetzwerks bei diesen
Datenschutzverletzungen. Fest steht, dass durch das
Gesundheitstelematikgesetz die rechtlichen Voraussetzungen fuer einen
gewaltigen Patienteninformationsverbund geschaffen werden. Offenbar sind
jedoch keine ausreichenden Sicherheiten vorgesehen, die
Datenschutzverletzungen fruehzeitig erkennen lassen und verhindern.

Die einzelnen IT-Systeme sind relativ stoeranfaellig, inkompatibel und nicht
fuer gezielten Datenaustausch geeignet. In einem
Patienteninformationsverbund wuerde letztlich nach kuerzerster Zeit jeder in
jedem System herum”surfen”, nach richtigen und falschen Daten stoebern und
in falsch verstandenem Servicebewusstsein auf der Privatsphaere der
Patienten herumtrampeln.

 

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