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Projekt Lenus

Context: Vermittlungsvereinbarung (Stand: ca. Sommer 2007)

 

LENUS
Aktive Vermittlungsunterstützung

Context
Impulse am Arbeitsmarkt GmbH

A-1050 Wien, Siebenbrunnengasse 21/C/3 01/
Tel. 523 70 84-0
Fax: 523 70 84-14
E-Mail: office.lenus@context.at

VERMITTLUNGSVEREINBARUNG

Zwischen

Context GmbH, 1050 Wien, Siebenbrunnengasse 21 / Block B / 2. Stock und

Herrn/Frau:

Wohnhaft:

Sozialversicherungsnummer: Geburtsdatum:

Telefonnummer(n):

Email:

Ziel und Inhalt des „”Projekt Lenus” sind, alle wichtigen Voraussetzungen für optimales Bewerbungsverhalten zu schaffen, Bewerbungsarbeit zu begleiten und zu unterstützen, arbeitsantritte am 1. Arbeitsmarkt zu erreichen und diese durch Nachbetreuung zu stabilisieren.

Context bietet an, die erforderlichen Kenntnisse und Grundvoraussetzungen für alle Bewerbungssituationen zu erarbeiten (Einzel- und Gruppencoaching).

Der/die TeilnehmerIn erklärt sich einverstanden, dass

  • BeraterInnen von Context Vorstellungstermine für geeignete Stellen vereinbaren
  • BeraterInnen von Context, nach Absprache, Vorstellungstermine begleiten
  • BeraterInnen von Context Bewerbungsunterlagen, nach Rücjksprache, an Interessierte Unternehmen weiterleiten
  • Sie/er bereit ist, zumutbare Stellen im Sinne des ALVG anzunehmen

Im Sinne der Nachhaltigkeit des Beschäftigungsverhältnisse werden BeraterInnen von Context auch auch einer Arbeitsaufnahme maximal 3 Monate Kontakt halten.

Der/die Arbeitssuchende verpflichtete sich hierbei, alle notwendigen Informationen (Krankenstand, Krankenstand Ende, Auslandsurlaub, Arbeitsantritt, ….) bekanntzugeben, sowie die Bereitschaft für erfolgreiche Vermittlung mitzubringen. Die Meldepflicht gegenüber dem AMS besteht weiter. Alle Aktivitätenn und Umstände, die eine Arbeitsaufnahme des/der Arbeitssuchende/n behindern bzw. nicht zustande kommen lassen, können dem AMS Wien von Context bekannt gegeben werden.

Der/die Jobsuchende erklärt hiermit ausdrücklich seine/ihre Bereitschaft zu Bewerbungsaktivitäten und Arbeitsaufnahmen. Das bedeutet auch, dass die/der Arbeitssuchende im Beratungszeitraum für Context jederzeit für Coaching-Einheiten und Bewerbungsaktivitäten erreichbar ist.

Diese Vereinbarung ist mit der Unterzeichnung gültig und verbindlich.

Wien, am

Context GmbH

Arbeitssuchende/r

Anmerkung: Diese „”Vereinbarung“” ist völlig rechtswidrig und beinhaltet nur – Pflichten (viele davon illegal) und keinerlei Rechte. Auch ist die „”Vereinbarung” ohne zeitliche Befristung, und schon daher illegal.

Diese Vereinbarung kommt fast einer Versklavng gleich: Rund um die Uhr zur Verfügung stehen, ohne Freizeit zu haben. Schnuppertage –- womöglich gar unbezahlte? – sollen auf Zuruf geleistet werden und auch nicht näher definierte Arbeitsaufnahmen, die einem Arbeitszwang, wenn nicht Zwangsarbeit gleichkommen, da diese von Context vorgegeben werden. Man beachte die Mehrzahl! Heißt das gar, dass wenn eine Arbeit aufgenommen und wieder beendet wird, der Betroffene weiter dem Terror von Context ausgesetzt ist?

Auch das Datenschutzgesetz wird von Context völlig ignoriert: „”alle notwendigen Informationen”“ sollen an Context weitergegeben werden. Context lässt sich eine Vollmacht geben, nachteilige Daten über den Betroffenen an das AMS zu übermitteln, ohne, wie im Datenschutzgesetz 2000 zwingend vorgeschrieben, darauf hinzuweisen, dass die Vollmacht zur Datenübermittlung jederzeit ohne Angabe von Gründen zurückgezogen werden kann.

Erstaunlich, dass das illegale Treiben von Context, Phönix und wer weiß wie vielen anderen Firmen/Vereinen im Auftrag des AMS von der breiten Öffentlichkeit stillschweigend hingenommen wird. Die Bedeutung der Menschenrechte wie das Recht auf freie Berufswahl, das Recht auf angemessenen Lohn, das Recht auf Schutz vor Arbeitslosigkeit (Arbeitslosengeld) sowie da Recht auf Schutz der Privatsphäre, schienen in Österreich ziemlich unbekannt. Und die Justiz ziemlich blind, sonst müssten sich längst die Verantwortlichen dieser Firmen und deren Helfer vor Gericht gestellt werden.

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