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Neue Sozialhilfe: Wer gewinnt und wer jetzt verliert

Wien. Eigentlich war das neue Gesetz schon für Sommer versprochen – Diens¬tagmittag war es dann so weit: Im Kanzleramt stieg ¬quasi weißer Rauch auf. Damit haben sich ÖVP und FPÖ   auf eines ihrer wichtigsten Projekte geeinigt – Ziel: Zuwanderer sollen weniger Geld bekommen.

  • Einheitlich 863 Euro soll die Mindestsicherung betragen. Die Länder können aber geringere Sätze vorsehen, wenn die Wohnkosten geringer sind. Es gibt auch die Möglichkeit, einen Teil in Sachleistungen umzuwandeln.
  • 300 Euro weniger: Wer schlechte Deutschkenntnisse (weniger als B1-Niveau in Deutsch) hat bzw. über keinen Schulabschluss verfügt, erhält nur 563 Euro – also 300 weniger. Dies zielt auf Flüchtlinge ab. Allerdings kann durch Besuch eines Deutschkurses die volle Summe erreicht  werden. Wer kein an¬erkannter Flüchtling und kein österreichischer Staatsbürger ist, hat fünf Jahre zu warten, bis er anspruchsberechtigt ist.
  • Vermögenszugriff bleibt. Besonders brisant: Die Länder können auch künftig auf Vermögen der Bezieher zugreifen. Dies wollte die FPÖ für „Aufstocker“ (also Kleinstverdiener)  abschaffen, ist aber an der ÖVP bzw. an den ÖVP-regierten Ländern gescheitert.

Deutlich weniger Geld für Mehrkindfamilien

  • Notstandshilfe: Noch keine Lösung gibt es bei der Notstandshilfe: Die ÖVP will ja rund 120.000 Notstandshilfebezieher in die Mindestsicherung überführen – mit Vermögenszugriff. FPÖ-Chef HC Strache machte allerdings schon klar: Egal wie sie künftig heißen soll – die Notstandshilfe werde bleiben.
  • Kürzungen bei Kindern: Weniger bekommen Familien mit vielen Kindern: Der Satz für das 1. Kind liegt bei 25 % (Basis 863 €) , für das zweite 15 und für jedes weitere nur 5 %.
  • Mehr für Alleinerzieherinnen: Hier gibt es Verbesserungen: Sie bekommen fürs erste Kind maximal 100 Euro, fürs zweite 75 Euro, für das dritte 50 und ab dem vierten jeweils 25 Euro mehr. Auch Behinderte bekommen einen Bonus.

Bezieher müssen auch die Daten der Eltern angeben

  • Suche nach Migrationshintergrund: Das Sozialministerium greift zudem auf alle Daten der Bezieher zu. Und das wird noch für Wirbel sorgen: Neben Alter, Geschlecht usw. soll auch ein „Migrationshintergrund“ erfasst werden: Dazu müssen die Bezieher die Daten der Eltern angeben. Wenn auch nur ein Elternteil zugewandert ist, gelten auch österreichische Staatsbürger als Menschen mit „Migrationshintergrund“.

Quelle: https://www.oe24.at

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