Wegen gefährlicher Drohung musste ein Familienvater jetzt in Wr. Neustadt auf die Anklagebank. Das AMS hatte ihm sechs Wochen das Arbeitslosengeld gesperrt.
Kinder, Ehefrau, Spielschulden und dann am AMS gesperrt – da soll einem rund 30-Jährigen aus dem südlichen NÖ der Kragen geplatzt sein.
Rückblick: Im Vorjahr hatte der Mann eine Stelle bekommen, war den Job aber noch vor Ablauf der Eingliederungshilfe (Anm.: AMS gewährt bei Langzeitarbeitslosen Zuschuss zu Lohnkosten) los.
Einen anderen Job (als Zusteller bei der Post), wo ausdrücklich eine schriftliche Bewerbung verlangt worden war, bekam er nicht, weil er lediglich anrief. In der Folge bekam er sechs und dann vier Wochen kein Arbeitslosengeld.
„Pappn eindreschen“
Darauf soll er einem AMS-Betreuer gedroht haben, dass er „ihm de Pappn eindresche“. Auch für den Chef und den gesamten AMS-Apparat hatte er laut Anklage einige „nette“ Worte parat.
Vor Gericht in Wr. Neustadt fühlte sich der Familenvater vom Arbeitsmarktservice und den letzten Arbeitgebern ungerecht behandelt.
Ob er das bei der letzten Verhandlung auferlegte Anti-Gewalt-Training gemacht hat, wollte der Richter wissen. „Nein, ich hatte keine Zeit und will nicht mit lauter aggressiven Menschen herumsitzen“, antwortete der Angeklagte. Der Richter beauftragte jetzt einen psychiatrischen Gutachter, der Prozess wurde daher auf unbestimmte Zeit vertagt – es gilt die Unschuldsvermutung.